Das Angehörigengremium
Das Gremium der Angehörigen setzt sich je Bewohner:in aus einem Familienmitglied bzw. gesetzlichen Betreuer:in der beiden Häuser zusammen. Seine Rolle besteht darin, die individuellen Bedürfnisse und Rechte der an Autismus erkrankten Bewohner:innen zu vertreten. Es verpflichtet sich außerdem dazu, das Gemeinschaftsleben der ambulant betreuten Wohngemeinschaft aktiv mitzugestalten.
Die Aufgaben des Gremiums umfassen nicht nur die Auswahl der ambulanten Dienstleistungsunternehmen, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Pflege- und Betreuungsteam sowie die regelmäßige Überprüfung der erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen auf Qualität. Zusätzlich obliegt es den Gremiumsmitgliedern, die Hausordnung zu definieren und über die Aufnahme neuer Bewohner:innen der Wohngemeinschaft zu entscheiden.
Die Mitarbeit im Gremium sowie die Teilnahme an den Sitzungen sind für alle Gremiumsmitglieder verpflichtend. Die Sitzungen finden in der im Gremium verabredeten Häufigkeit statt. Eine aktive Beteiligung am Gremium wird nicht nur erwartet, sondern ist auch Voraussetzung für die Aufnahme neuer Bewohner:innen.
Diese Betreuungsform bietet die Möglichkeit, das Leben des Angehörigen weiterhin aktiv mitzugestalten, anstatt sich auf ein reines Besuchsrecht zu beschränken. Wer eine umfassende Beteiligung an der Lebensgestaltung des Angehörigen sucht, findet in unserer Einrichtung die passende Lösung.